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Wein-Erklärungen
Wein aus ökologischem Anbau
Alle Biowinzer sind bemüht, im Einklang mit der Natur zu arbeiten. Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind durch die „Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ (EG-Öko-Verordnung) gesetzlich geschützt. Nur Winzer, die diese Vorschriften der EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen ihre Weine als Weine aus Trauben aus ökologischem Anbau ausloben. Die EG-Öko-Verordnung schreibt beispielsweise vor, dass Biowinzer weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel noch leicht lösliche mineralische Düngemittel verwenden dürfen. Auch die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen ist verboten.
Das Bio-Siegel kennzeichnet die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung. In dieser ist bislang jedoch nur der Anbau der Trauben geregelt. Die „Kellerwirtschaft“, das heisst die Weiterverarbeitung der Trauben und die Weinherstellung, ist derzeit noch nicht in der EG-Öko-Verordnung erfasst. Daher ist auch die Etikettierung eines Weins als „Biowein“ rechtlich nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung eines nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung erzeugten Weins muss lauten „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“.
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