Griechische Qualitätskategorien

Nicht immer ist die Kategorisierung eines Weines maßgebend für seine Qualität, da das Anbaugebiet des Weines möglicherweise nicht zertifiziert ist, das Weingut aber dennoch Weine höchster Qualität vinifiziert. Vor diesem Hintergrund ist die Qualitätskategorisierung eine Orientierungshilfe.

Genau wie in anderen Ländern basiert das griechische Weingesetz auf dem europäischen Weinrecht. Die Grundlagen dafür sind Qualitätsstufen, kontrollierte Herkunft, Hektarertragsbeschränkung sowie staatliche Qualitätskontrolle. In Griechenland wird zwischen vier Qualitätsstufen unterschieden:

• O.P.E. (Onomasia Proelefseos Eleghomeni)
Dt.: Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
Diese Stufe umfasst Weine der höchsten Qualitätsstufe Griechenlands aus kontrollierter Herkunft.

 


• O.P.A.P. (Onomasia Proelefseos Anoteras Piotitos)
Dt.: Ursprungsbezeichnung höherer Qualität
Diese Stufe ist vergleichbar mit der französischen AOC, umfasst also Weine von höherer Qualität aus kontrollierter Herkunft.

 
• Topikos Oinos
Zu dieser Stufe gehören die griechischen Landweine, die meist aus traditionellen griechischen Reben gekeltert werden.




• Epitrapezios Oinos
Diese Kategorie umfasst die Tafelweine Griechenlands.




Ausschlaggebend für die Einteilung in diese vier Stufen sind die Rebsorte, die Qualität der Trauben sowie die Ertragsmenge. Weine, die in die Kategorie O.P.E. fallen, tragen eine blaue Banderole am Flaschenhals, O.P.A.P.-Weine eine rote. Außerdem sind beide durch eine staatliche Prüfnummer gekennzeichnet. Auf dem Etikett müssen sowohl der Erzeuger als auch die Region angegeben werden. Möchte sich eine Kellerei als Cháteau, Castel oder Domaine bezeichnen, müssen die Trauben aus eigenem Anbau stammen.

Wird ein Weißwein Cava oder Epilegmenos (Reserve) genannt, weist dies darauf hin, dass er mindestens zwei Jahre gereift ist, davon mindestens sechs Monate im Fass und sechs Monate in der Flasche. Es liegt in der Entscheidung des Winzers, ob der Wein längere Zeit im Fass oder auf der Flasche reift.

Rotweine mit diesen Bezeichnungen müssen drei Jahre gereift sein – mindestens sechs Monate in neuem Holz oder ein Jahr in altem Holz sowie zwei Jahre in der Flasche. Auch hier liegt es in der Entscheidung des Winzers, ob der Wein überwiegend im Fass oder auf der Flasche reift, um die Gesamtreifezeit von drei Jahren zu erreichen.

Nach drei Jahren dürfen Weißweine Grande Reserve genannt werden, allerdings müssen diese mindestens ein Jahr im Fass und ein Jahr auf der Flasche gelagert worden sein. Wiederum ist es die Entscheidung des Winzers, auf welche Weise der Wein seine Gesamtlagerzeit erreicht.

Bei Rotweinen mit der Bezeichnung Grande Reserve beträgt die Gesamtlagerzeit vier Jahre, davon zwei im Fass und zwei in der Flasche. Hier ist die jeweilige Lagerzeit für Fass und Flasche nicht variierbar.

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